
Foto: G. Demmel
|
Wortbrücke der ev. Domgemeinde zu Magdeburg – Sonntag Kantate – 18. Mai 2025
Jede Stimme zählt.
„Es wolle Gott uns gnädig sein und seinen Segen geben…“ Dieser Luther-Choral führte im Mai 1524 zu Tumulten und Verhaftungen auf dem Alten Markt in Magdeburg. Die Reformation war eine „Singbewegung“ und einige unserer heutigen Choräle im Gottesdienst waren einst Protesthymnen der Reformationszeit. In der DDR wurden z.B. Wolf Biermann und Bettina Wegner durch ihre Lieder zu Staatsfeinden. Songs wie „We Shall Overcome“, „Wind of Change“, „You’ll Never Walk Alone“ wurden weltweit zu Identität stiftenden Hymnen. Menschen erheben ihre Stimme im Gesang, und sie wachsen dadurch auch über sich hinaus.
Wenn man mit anderen singt, wird man irgendwie etwas mutiger. Fühlt sich bestärkt und gehalten. Das hat erneut der Kirchentag in Hannover gezeigt. „Wenn sie es nicht singen, glauben sie es nicht“ sagt Luther. Deshalb sind die Lieder, die wir im Gottesdienst singen so wichtig. Diese Lieder führen allsonntäglich in das Wagnis hinein, das, was wir glauben, klar und unmissverständlich zum Ausdruck zu bringen: „Du meine Seele singe“, „Lobe den Herren“, „Verleih uns Frieden gnädiglich“, „Ein feste Burg ist unser Gott“, „Christ lag in Todes Banden“, „Aus tiefer Not schrei ich zu Dir.“ All diese Lieder nehmen uns im Glauben mit.
Ein gesungenes Credo ist für mich viel persönlich-bedeutsamer und geht unter die Haut. Gemeinde wird so zu einem Klangkörper, in dem wir uns zu Hause fühlen können, getragen werden von den Schwingungen der Töne und dem dazu gehörigen Texten. Jeder Choral ist im Grunde ein „Mutmachlied“, eine Ermutigung im Glauben. Gottes Volk ist ein singendes Volk.
Jesus sagt, wenn wir schweigen, „werden die Steine schreien“ (Lk 19:40). Dies kann eine Andeutung auf die Zerstörung Jerusalems sein. Es sind zu oft die Steine der Ruinen die „zum Himmel schreien“, weil wir geschwiegen haben. Wo nichts mehr gesagt wird, wird Gott aus den tot geglaubten Steinen das Leben herausschreien lassen. Das Singen vor dem „Steinhaufen“ der Dresdner Frauenkirche wird für mich immer in Erinnerung bleiben: „Wie liegt die Stadt so wüst…wie liegen die Steine des Heiligtums auf allen Gassen zerstreut“. Der „Singsonntag“ Kantate ist ein guter Anlass sich zu erinnern, dass wir unsere Stimmen er-heben. Mit Gottvertrauen, mutig und beherzt: „Und wenn die Welt voll Teufel wär und wollt uns gar verschlingen, so fürchten wir uns nicht so sehr, es soll uns doch gelingen…“ (EG 362)
Thomas Lösche, Religionspädagoge
|

|
Ankündigung der Wahlen zum Gemeindekirchenrat der Evangelischen Domgemeinde Magdeburg
-
Am 5. Oktober 2025 findet die Wahl des Gemeindekirchenrates der Evangelischen Domgemeinde statt.
-
Es sind 10 Mitglieder für den Gemeindekirchenrat zu wählen.
-
Alle Gemeindeglieder werden gebeten, Kandidatenvorschläge für den Gemeindekirchenrat bis spätestens 18. Mai 2025 beim Gemeindekirchenrat, Am Dom 1, 39104 Magdeburg schriftlich einzureichen. Die Vorschläge können auch im Dombüro
abgegeben oder einem GKR-Mitglied übergeben werden. Das entsprechende Formular ist im Dombüro erhältlich bzw. kann dort angefordert werden (Tel.: 0391 5410436). Zudem finden Sie das Formular auch auf der Internetseite
der Evangelischen Domgemeinde
( www.magdeburgerdom.de).
-
Vorgeschlagen werden können alle Gemeindeglieder,
- die seit mindestens dem 5. April 2025 der Domgemeinde angehören,
- die bis zum Wahltag das 16. Lebensjahr vollendet haben,
- die zum Abendmahl zugelassen sind,
- die am Leben der Kirchengemeinde teilnehmen oder daran interessiert sind und
-
die Wählbarkeit nicht verloren haben.
Gemäß § 6 Absatz 2 Gemeindekirchenratsgesetz mit Ausführungsverordnung ist u.a. nicht wählbar, „…wer seine Pflichten als Gemeindeglied erheblich
verletzt, sich kirchenfeindlich betätigt oder sich im Widerspruch zur Heiligen Schrift, dem christlichen Glauben oder der Kirche verhält…“. „… Als kirchenfeindlich gilt auch, wer die in Artikel
2 der Kirchenverfassung EKM festgelegten Grundsätze nicht anerkennt, extremistische, antisemitische, fremdenfeindliche oder sonst menschenverachtende Positionen vertritt oder sich in entsprechenden Organisationen betätigt.
...“
-
Es besteht die Möglichkeit, per Briefwahl an der Wahl teilzunehmen. Alle Wahlberechtigten der Evangelischen Domgemeinde erhalten die Briefwahlunterlagen per Post zugesandt. Zudem besteht aber auch die Möglichkeit, am 5. Oktober 2025 im Dompfarrhaus
zu wählen. Wahlberechtigt sind alle Gemeindeglieder, die am 5. Oktober 2025 mindestens des 14. Lebensjahr vollendet haben.
Der Gemeindekirchenrat der Evangelischen Domgemeinde Magdeburg
Stephen Gerhard Stehli
Gemeindekirchenratsvorsitzender
|